professionell qualifiziert


Impressum

Adresse

Univ.-Doz. Dr. Marianne Nürnberger
Institut für Handschriftenuntersuchung
Soboth 58
8554 Eibiswald

Unternehmensgegenstand und Berufsrecht

Handschriftenuntersuchung
Univ.-Doz. Dr. Marianne Nürnberger ist für den EU-Raum allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Handschriftenuntersuchung.
Berufsverband, Aufsichtsbehörde und Rechtsvorschriften siehe: http://www.sv.co.at/ (die direkte Verlinkung ist nicht erlaubt), Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, sowie http://www.ris.bka.gv.at/ zum Bundesrecht der Republik Österreich.

Kontakt

Telefon: 06643871962
E-Mail: mn@graphologica.com

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
38087404

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

UNIQA Sachversicherung AG
Praterstraße 1-7
1021 Wien

Geltungsraum der Versicherung: Europa (Europa im geographischen Sinn), einschließlich der Kanarischen Inseln und der Azoren (der Verstoß und die Auswirkungen des Verstoßes müssen in Europa eintreten).

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Blattlinie

Zusätzlich zum Angebot an Dienstleistungen werden diverse Informationen über Praxis und Theorie der Handschriftenuntersuchung sowie verwandter Wissensbereiche präsentiert.

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Erhobene Informationen: Wenn sie mich kontaktieren, speichere ich möglicherweise Ihre E-Mail Adresse und Ihren Namen, allenfalls auch Ihre Telefonnummer und auch andere persönliche Daten, wenn Sie diese mit angegeben haben und nicht ausdrücklich bei Ihrer Kontaktaufnahme von mir verlangen, diese Daten nicht zu speichern. Auf Ihr kundgetanes Verlangen werden solche Daten sofort von mir gelöscht.
Finden Datenverarbeitungsprozesse aber im Rahmen von öffentlichen Aufträgen, wie z.B. durch Gerichte und Staatsanwaltschaften, statt, so haben Sie kein Recht die Löschung dieser Daten zu verlangen, so lange mir nicht Seitens des öffentlichen Auftraggebers eine Genehmigung hierzu erteilt wurde.

Nutzung der Informationen: Ich benütze Ihre Information normalerweise nur, um mit Ihnen in Kontakt zu bleiben und den Geschäftsprozess abzuwickeln. Im Falle ich im Auftrag einer Behörde, wie Gerichte oder Staatsanwaltschaften arbeite, kann es zu einer Weitergabe ihrer Daten an die auftraggebende Behörde kommen.

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Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogenen Daten zu schützen: Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen treffen sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung („Integrität und Vertraulichkeit“).

Datenschutzrechtliche Rolle von Sachverständigen bei Gutachtensaufträgen
Datenschutzrechtlich sind Sachverständige im Rahmen ihrer Gutachtenstätigkeit – unabhängig davon, (a) ob sie von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt werden oder (b) ob sie im privaten Auftrag tätig sind – als „Auftragsverarbeiter“ zu qualifizieren.
Datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ ist jeweils der „Auftraggeber“, also das / die jeweilige Gericht / Behörde bzw. der jeweilige „private“ Gutachtensauftraggeber. Dementsprechend sind diese – und nicht die Sachverständigen – insbesondere auch für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie insbesondere etwaiges Recht auf Information,
Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und/ oder Widerspruch, berufen. Sämtliche Anträge zu Betroffenenrechten sind daher direkt beim Gericht/ bei der Behörde bzw. dem „privaten“ Gutachtensauftraggeber und nicht bei den (Gerichts)Sachverständigen geltend zu machen. Sollten Anträge doch bei den (Gerichts)Sachverständigen gestellt werden, werden diese an den jeweiligen datenschutzrechtlich Verantwortlichen weitergeleitet.

Betroffenenrechte: Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei uns [mn@graphologica.com] oder der Datenschutzbehörde beschweren.